Sonderabschreibung nach § 7 g EStG bei einem Betrieb, der die langfristige Vermietung von Immobilien betreibt und Angemessenheit
von Betriebsausgaben
Leitsatz
Betriebe, deren Tätigkeit in der langfristigen Vermietung von Wirtschaftsgütern (hier: Immobilien) besteht, sind nicht in
den Anwendungsbereich des § 7 g EStG einzubeziehen und können daher keine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
Fahrzeugaufwendungen (aus 232.855 DM Anschaffungskosten für einen Porsche 911 Turbo Coupe) in Höhe von ca. 36 v.H. des Gesamtumsatzes
bei einem Unternehmen, das die langfristige Vermietung von Wohneinheiten und einigen Gewerbeeinheiten betreibt und dessen
Repräsentationsaufwand daher von untergeordneter Bedeutung ist, überschreiten die Angemessenheit der Betriebsausgaben erheblich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1116 Nr. 18 LAAAC-80589
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.02.2008 - IV 94/2006
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