Strenge Anforderungen an den Beweis des Abschlusses und den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen bei Arbeitsverträgen
unter Angehörigen
Leitsatz
Da der Praxisinhaber als Arbeitgeber die objektive Beweislast dafür trägt, dass sein Sohn in seiner Arztpraxis nicht auf einer
familiären Grundlage, sondern auf einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschbeziehung tätig geworden ist, können
die geltend gemachten Betriebsausgaben steuerlich nicht anerkannt werden, wenn es an einem Nachweis für die vom Sohn tatsächlich
geleistete Arbeitszeit fehlt.
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Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1114 Nr. 18 EFG 2008 S. 1013 Nr. 13 BAAAC-80588
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.04.2008 - VI 140/2006