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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 127/2005

Gesetze: AO § 44 Abs. 2 S. 3, AO § 71, AO § 191 Abs. 5 S. 2, AO § 225 Abs. 2, BGB § 1975, BGB § 1990

Umfang der Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Leitsatz

Der Grundsatz der anteiligen Haftung für Umsatzsteuer bei mangelnder Liquidität zum Fälligkeitszeitpunkt auch bei Steuerhinterziehung erfährt Einschränkungen, wenn durch die Steuerhinterziehung der Liquiditätsentzug zur Finanzierung von Schwarzlöhnen und zur Finanzierung eines aufwändigen Lebensunterhalts verdeckt wird.

Unter dem Gesichtspunkt der Akzessorietät der Haftung ist zu Gunsten des wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Haftenden die gemäß § 225 Abs. 2 AO bestimmte Tilgungsreihenfolge beachtlich.

Ein gegenüber den Erben des Steuerschuldners im Nachlassverwaltungsverfahren ausgesprochener Erlass wirkt nicht gegenüber dem Haftungsschuldner. Die Einschränkung der Erlasswirkung gemäß § 191 Abs. 5 Satz 2 AO gilt nicht nur für die täterschaftliche Begehung der Steuerhinterziehung, sondern für jede Begehungsform im Sinne von § 370 AO, also auch für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1292 Nr. 20
RAAAC-80587

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.04.2008 - II 127/2005

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