Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages als Sonderausgaben und steuerbare wiederkehrende
Bezüge
Leitsatz
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist grundsätzlich auch unter Fremden möglich.
Die Regelvermutung, dass bei der Übertragung von Vermögen unter Fremden Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander
abgewogen sind, es sich mithin um ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft handelt, kann als widerlegt angesehen werden, wenn
zwischen den Vertragsparteien jahrelange enge persönliche Beziehungen bestehen, die wiederkehrenden Leistungen nach dem Versorgungsbedürfnis
des Übergebers bemessen werden und ein erhebliches, objektives Missverhältnis zwischen dem Wert des übertragenen Vermögens
und dem Barwert der wiederkehrenden Leistungen besteht.
Bei der Prüfung, ob die Versorgungsleistungen aus den Erträgen des übertragenen Vermögens erwirtschaftet werden können, sind
auch Mieterhöhungen auf Grund von Substanzerhaltenden Investitionen des Vermögensübernehmers in die vorhandene ertragbringende
Wirtschaftseinheit zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): QAAAC-80557
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.02.2001 - 14 K 1424/98 E
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