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Behandlung von Ausgleichsansprüchen nach Beendigung eines Leasingvertrags
Es kann aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte (z. B. im Falle eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers) zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags kommen. In diesen Fällen sehen die Leasingverträge einen Ersatz für künftige Leasingraten und einen möglichen Minderwertausgleich für Beschädigungen oder für einen über den vertraglich vereinbarten Gebrauch des Leasinggegenstands hinausgehenden Gebrauch vor. Soweit Zahlungen für künftige Leasingraten geleistet werden, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Auch im Falle des planmäßigen Verlaufs eines Leasingvertrags gilt, dass der Minderwertausgleich eine leasingtypische vertragliche Gegenleistung für die Überlassung des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber darstellt, der ...