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Grenzüberschreitende Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag nicht EU-rechtswidrig
Art. 1 Abs. 1 RL 2003/49/EG (Zinszahlungsrichtlinie) ist nicht auf eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen beim zinszahlenden Unternehmen anwendbar. Vielmehr werden durch Art. 1 Abs. 1 RL 2003/49/EG die Einkünfte beim zinsempfangenden Unternehmen in Form von Zinsen von allen hierauf erhebbaren Steuern befreit. Nicht für die Entscheidung tragend ist aber die vom Gericht erwogene Erstreckung auch auf das zinszahlende Unternehmen, da sich ein inländisches Unternehmen wegen Art. 1 Abs. 10 RL 2003/49/EG und des dort zugelassenen Umsetzungsspielraums der Mitgliedstaaten nicht unmittelbar auf diese Richtlinie berufen kann, sofern im Zeitpunkt der Zinszahlung die in Art. 3 Buchst. b RL 2003/49/EG genannten Voraussetzungen noch nicht während eines ununterbrochenen Zeitraums, der...