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Versicherungsvertragsrecht | Strenger Maßstab für Verweisungstätigkeiten bei Berufsunfähigkeit
Ein Versicherer, der im Streit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente den Versicherungsnehmer auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen will, muss deren prägende Merkmale – erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel – substantiiert darlegen und konkretisieren. Soll sich ein medizinisch Sachverständiger zu der Frage äußern, ob der Versicherungsnehmer gesundheitlich in der Lage ist, den Verweisungsberuf auszuüben, muss der Sachverständige wissen, welchen für ihn unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat ( NWB DAAAC-72483). Mit diesem Urteil gab der BGH der Klage ei...