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BGH 13.03.2008 IX ZB 39/05, NWB 23/2008 S. 182

Insolvenzrecht | Keine Anfechtbarkeit eines für den Fall der Vermögenslosigkeit vorbehaltenen Rückübertragungsanspruchs

Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Begünstigten vereinbart wird, ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar ( NWB VAAAC-79839). Anlass für diese Entscheidung war die Nichtberücksichtigung des von den Eltern an den Schuldner übertragenen Grundbesitzes bei der Berechnung für die Vergütung des Insolvenzverwalters. An dem Grundstück bestand wegen des durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs ein Aussonderungsrecht der Eltern.

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