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Gesellschaftsrecht | Vertretungsbefugnis des Aufsichtsratsvorsitzenden einer Genossenschaft – Vereinbarung einer Abfindungszahlung im Dienstvertrag
Der Aufsichtsratsvorsitzende kann den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in der Willensbildung zum Abschluss oder zur Änderung des Dienstvertrags mit dem Vorstand nicht vertreten. Die Vereinbarung einer Abfindungszahlung in einem Dienstvertrag mit dem Vorstand für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Genossenschaft ist unwirksam, weil sie das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund unzumutbar erschwert ( NWB TAAAC-80222).