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Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung in der Person einer Gesamthand
Die Vergünstigungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG ist nach dem NWB UAAAC-80291 auf eine Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG) in der Person einer Gesamthand nicht (entsprechend) anwendbar. – Anmerkung: Das Urteil zeigt, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 5 GrEStG zu kurz greift und das GrEStG umstrukturierungsfeindlich ist. Einerseits wird bei der Besteuerung der Anteilsvereinigung auf mittelbar über Tochterkapitalgesellschaften gehaltene Grundstücke durchgegriffen, andererseits steht es der Anwendung des § 5 GrEStG entgegen, dass die Gesellschafter, die sich zu einer Gesamthand zusammenschließen, keine Sachherrschaft über jene Grundstücke haben.