Oberfinanzdirektion Karlsruhe - G 1000/5 - St 344

Grundsteuer; Frage der Verfassungsmäßigkeit

Bezug:

Über die Annahme der beim Bundesverfassungsgericht unter Az.: 1 BvR 1334/07 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohnungseigentum ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden worden.

In Ergänzung der Bezugsverfügung weist die OFD aus gegebenem Anlass auf Folgendes hin:

Sofern Anträge auf Aufhebung von Grundsteuermessbescheiden i. S. der Ziffer 2 der Verfügung vom G 1138 A – St 434 vorliegen, die sich auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, kann die Bearbeitung dieser Anträge bis zur Entscheidung über die Annahme zurückgestellt werden. Bei Anträgen auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts ist entsprechend zu verfahren.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - G 1000/5 - St 344

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 1140 Nr. 24
WAAAC-80299