Vorsteuerberichtigungsanspruch nach Beendigung eines Organschaftsverhältnisses
Leitsatz
1) Eine wirtschaftliche Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft liegt auch vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen
nicht nur vom vermeintlichen Organträger selbst, sondern auch von diesem gemeinsam mit einer dritten Person der Organsgesellschaft
überlassen werden.
2) Sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges noch zu einem Zeitpunkt eingetreten, zu
dem das umsatzsteuerliche Organschaftsverhältnis noch bestanden hat, so richtet sich der Vorsteuerberichtigungsanspruch gegen
den Organträger.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1011 Nr. 16 EFG 2008 S. 905 Nr. 11 HAAAC-80145
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