1) Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nichtsteuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild
der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen.
2) In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit dem
Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd
ist.
3) Eine Grundstücksgemeinschaft erzielt aufgrund eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb von 2 Grundstücken,
deren Bebauung bzw. Umgestaltung und anschließender Veräußerung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschafter "branchennahe
Personen" sind und an einer auf dem Gebiet des gewerblichen Grundstückshandels tätigen OHG beteiligt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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