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BBB 6/2008 S. 168

Minijobs: Nachzahlung von Sozialleistungen nicht erforderlich

Minijobber, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, kommen schnell über die 400 Euro-Grenze. Mit der Konsequenz, dass aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird, und der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss.

Die Beitragspflicht beginnt jedoch erst in dem Moment, in dem der Rentenversicherungsträger dies Ihren Mandanten bekannt gibt. Somit fallen keine Nachzahlungen von Sozialleistungen an. Dies hat das Sozialgericht Freiburg mit Urteil v. (Az: S 2 KN-R 6092/06) entschieden.

Den Volltext des Urteils können Sie im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb (→ Entscheidungen) kostenlos herunterladen. S. 169

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