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BBB 6/2008 S. 167

Neuer Zuschuss bei Einstellung von mindestens 50-jähr. Arbeitslosen

Mandanten, die einen Arbeitslosen mit verlängertem ALG I-Anspruch einstellen, der 50 Jahre oder älter ist, können folgende Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen:


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Einstellungszuschuss für Ältere
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Ihr Mandant erhält ein Jahr lang einen Zuschuss von 30 % - 50 % des „berücksichtungsfähigen Arbeitsentgelts” (regelmäßiger tariflicher oder ortsüblicher Monatslohn zzgl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
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Der Arbeitnehmer muss das 50. Lebensjahr vollendet haben und vor Aufnahme der Beschäftigung mind. sechs Monate arbeitslos gewesen sein.
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Voraussetzung ist, dass der Mandant dem Arbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mind. 15 Wochenstunden und einem mindestens einjährigen Arbeitsvertrag anbietet.
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Außerdem darf der M...

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