Umsatzsteuerliche Behandlung der Geldspielautomatenumsätze;
Anträge auf Änderung der Festsetzung in bestandskräftigen Fällen bzw. in Fällen des Ablaufs der Festsetzungsverjährung
Bezug:
Mit hatte die OFD angewiesen, dass Anträge auf Änderung bestandskräftiger (festsetzungsverjährter) Festsetzungen bis zur Entscheidung der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren ruhen.
Der BFH hat mit Urteilen vom (Az. V R 28/05, V R 51/05 und V R 67/05) die Änderungsmöglichkeit bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide verneint. Die Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder hatten in der Sitzung II/07 die Veröffentlichung der v.g. Urteile beschlossen, so dass diese allgemein anwendbar sind.
Gegen das ablehnende wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1321/07) erhoben.
Die Einspruchsverfahren sind daher weiterhin ruhend zu stellen.
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7165 A - St 44 2
Fundstelle(n):
XAAAC-79993