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Erwerb bei „Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall” auf Bankformular
Die Steuerbarkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bei einem Vertrag zugunsten Dritter setzt voraus, dass die Zuwendung an den Dritten im Verhältnis zum Erblasser alle objektiven und subjektiven Merkmale einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aufweist. Maßgebend hierfür ist nicht das Deckungsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Erblasser) und dem Versprechenden (hier: Bank), sondern das Valutaverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten. Dieses Valutaverhältnis bestimmt sich danach, was der Versprechensempfänger dem Dritten in für ihn erkennbarer Weise hat zuwenden wollen. Der Wille des Versprechensempfängers kann sich dabei nach seinem Tod nicht nur aus überlieferten eigenen Äußerungen ergeben, sondern auch aus einem Verhalten des Dritten, das den Willen des Versprechensempfängers reflekt...