Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligung einer GbR an einer Genossenschaft
Die Annahme gewerblicher Einkünfte bei einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Genossenschaft an der GbR beteiligt. Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Eine umgekehrte Betriebsaufspaltung ist anzunehmen, wenn – abweichend von der typischen Betriebsaufspaltung – das Besitzunternehmen vom Betriebsunternehmen beherrscht wird. Ist eine Genossenschaft (hier: eine Bank) zu 99 % unmittelbar an einer GbR beteiligt und zu 1 % mittelbar über eine 100%ige-Tochter-GmbH, welche die Geschäfte der GbR führt, erzielt die GbR aufgrund der Vermietung eines Grundstücks an die Genossenschaft, auf welchem diese ihre Hauptstelle betreibt und welches als wesentliche Betriebsgrundlage der Genossenschaft anzusehen ist, aufgrund des Vorliegens einer sog. umgekehrten Betriebsauf...