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Vertragsrecht | Indizwirkung unzulässiger AGB-Klauseln gegenüber Verbrauchern auf Verträge zwischen Unternehmern
Eine umfassende Freizeichnung in AGB (hier: Gebrauchtwagenkaufvertrag), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden wie sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (vgl. § 309 Nr. 7b BGB) ausgeschlossen wird, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam (BGH, Versäumnisurteil v. - VIII ZR 141/06 NWB YAAAC-63809). Der BGH begründet dies damit, dass grundsätzlich eine gegenüber dem Verbraucher verwendete unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB fallende Klausel auch gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt; etwas anderes gilt nur dann, wenn die besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs die Anwendung d...