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Gesellschaftsrecht | Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers zur Unzeit
Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn er nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt (). Das Registergericht kann die Anmeldung der Löschung des alleinigen Geschäftsführers im Handelsregister insbesondere zurückweisen, wenn – wie hier – kurz zuvor eine Gläubigerin der Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt hat. Dieser Umstand spreche dafür, dass es dem Geschäftsführer (und Mehrheitsgesellschafter) gerade darum gehe, die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft gezielt herbeizuführen.