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Fall „Ärger mit dem Autokauf”
Aufgabe aus dem Einkommensteuerrecht
A. Sachverhalt
Im Veranlagungszeitraum 06 kellnert A im Restaurant für Weinspezialitäten „Kirchhofs gute Küche”, dessen Inhaberin seine Ehefrau (F) ist. Weil die beiden sich vertrauen, hat A mit ihr keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen. Doch geht er seiner Arbeit mehrmals in der Woche zu festgelegten Zeiten nach. Sein Jahresbruttolohn beträgt marktübliche 9 000 €, überdies erzielt er aus Trinkgeldern Einnahmen i. H. von 1 000 €. Nachdem sich in der Belegschaft ein Gelbfieberfall ereignet hat und deshalb schon einige Stammkunden weggeblieben sind, ordnet F für ihre Mitarbeiter – A eingeschlossen – im gleichen Jahr vorsorglich eine medizinische Untersuchung an, deren Kosten sich auf 2 000 € pro Person belaufen und von F getragen werden.
Neben seiner Kellnertätigkeit versucht A seinen Lebensunterhalt durch Geschäfte am Kapitalmarkt aufzubessern, wofür er das von seiner verstorbenen Tante ererbte Vermögen einsetzt. Zu diesem Zweck hatte A im August 05 ein Aktienpaket der X-AG im Wert von 16 000 € gekauft und dieses im Mai 06 für 20 300 € wieder veräußert. Die günstige Verkaufsentscheidung hatte A getroffen, we...