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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 297

Deutsches Gemeinnützigkeitsrecht auf dem europäischen Prüfstand

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Sebastian Neumann und Dipl.-Finanzwirt (FH) Nicolas Ramm, Winsen

Der Beitrag behandelt die nicht steuerbefreite Stiftung im Zusammenhang mit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Das EU-Recht macht auch vor den Stiftungen und dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht halt. Zum Gemeinnützigkeitsrecht fehlt jedoch bislang eine gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung. Ein dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht vergleichbares Gemeinnützigkeitsrecht kennen auch die anderen europäischen Staaten. Dabei sind wesentliche Parallelen in den Grundstrukturen feststellbar.

I. Einleitung

Mit Beschluss vom hat der Erste Senat des BFH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob eine in Italien errichtete gemeinnützige Stiftung aufgrund des EG-vertraglichen Diskriminierungsverbots mit einer im Inland errichteten gemeinnützigen Stiftung gleichzustellen ist. Die Frage ist insbesondere im Hinblick auf die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von Belang, von der beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaften auch dann ausgeschlossen sind, wenn sie im Sinne der deutschen Gemeinnützigkeitsvorschriften tätig sind.

In dem Beschluss vom hat der Erste Senat u. a. ausgeführt, dass eine Förderung der Allgemeinheit i. S. des § 52 AO ni...

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