Nachweispflichten für die Inanspruchnahme der Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung bei Betrieb eines Altenheims
Leitsatz
1. Ein Altenwohnheim kann nur dann nach § 4 Nr. 16 d UStG 1999 bzw. § 3 Nr. 20 c GewStG 1991 steuerbefreit sein, wenn das
Heim formell rechtmäßig betrieben (Erlaubnis nach § 6 Heimgesetz) und durch aussagekräftige Unterlagen belegt wird, dass die
Voraussetzungen der o. g. Steuerbefreiungsvorschriften hinsichtlich einer der beiden Tatbestandsvarianten (Erbringung von
mindestens 40 v. H. der gesamten Leistungen an Personen, die entweder unter den Personenkreis des § 68 BSHG oder unter den
Personenkreis des § 53 Nr. 2 AO 1977 fallen) erfüllt sind.
2. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versagung der Steuerbefreiungen im Verfahren der Aussetzung
der Vollziehung, wenn das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 68 BSHG in der Person der einzelnen Heimbewohner
mangels Vorlage entsprechender einzelpersonenbezogener Darlegungen des Heimbetreibers nicht überprüfen konnte. Es genügt in
diesem Zusammenhang nicht, die Zahl der Personen, die nach der Behauptung des Heimbetreibers unter § 68 BSHG fallen, mit der
Gesamtzahl der Heimbewohner im jeweiligen Streitjahr ins Verhältnis zu setzen, sondern das UStG und auch das GewStG verlangen
eine Ermittlung der Einhaltung der 40 v. H. – Grenze, bezogen auf die Gesamtumsätze des Altenheims im Verhältnis zu den Leistungen,
die das Altenheim insgesamt im jeweiligen Veranlagungszeitraum gegenüber den unter § 68 BSHG fallenden Heimbewohnern erbracht
hat.
3. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 d UStG ist unter Berücksichtigung des zu § 4 Nr. 16 UStG insgesamt ergangenen
sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom , C-45/01 inhaltlich auf
diejenigen Umsätze beschränkt, die eng mit dem Betrieb eines Altenheims verbunden sind. Nicht unter die Umsatzsteuerfreiheit
fallen daher z. B. Umsätze aufgrund der entgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränke an Besucher des Altenheims und zahlreiche
andere Umsätze (vgl. dazu die Beispiele in Abschnitt 100 Abs. 3 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005).
Tatbestand
Fundstelle(n): YAAAC-79624
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 07.04.2008 - 6 V 6205/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.