Bewertung der negativen Einnahmen der Arbeitnehmer bei Rückgängigmachung eines Mitarbeiteraktienprogramms
Leitsatz
1. Müssen Arbeitnehmer Aktien, die sie im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms erhalten haben, wieder an den Arbeitgeber
zurückgeben, so führt dies für die Arbeitnehmer zu negativen Einnahmen aus dem Arbeitverhältnis.
2. Die Höhe der negativen Einnahmen ist auf den Betrag begrenzt, den die Arbeitnehmer bei Ausgabe der Aktien als Arbeitslohn
versteuern mussten. Die in der Zeit zwischen der Ausgabe und der Rückübertragung eingetretene Wertsteigerung der Aktien kann
nicht als negative Einnahme mitberücksichtigt werden; insoweit kommt auch keine analoge Anwendung von § 19a EStG in Betracht.
Fundstelle(n): BB 2008 S. 1605 Nr. 30 DB 2008 S. 2334 Nr. 43 DStRE 2008 S. 1183 Nr. 19 DStZ 2008 S. 428 Nr. 13 EFG 2008 S. 1280 Nr. 16 EStB 2008 S. 371 Nr. 10 NAAAC-79619
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.03.2008 - 12 K 9231/07
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