1. Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, sind allein steuerrechtliche
– nicht zivilrechtliche – Kriterien maßgebend.
2. Erwirbt der Steuerpflichtige von einem Bauträger eine noch zu errichtende Immobilie, und erhält er den zunächst gezahlten
Kaufpreis später wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Bauträger aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV zurück, so hat
er für die Immobilie letztlich nichts aufgewendet. Der Vorsteuerabzug ist bei Erhalt der Bürgschaftssumme von der Bank aufgrund
der damit eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1078 Nr. 13 UStB 2008 S. 251 Nr. 9 PAAAC-79614
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