Steuerrechtliche Buchwertfortführung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft trotz des Ausweises
der übernommenen stillen Reserven in der Handelsbilanz
Leitsatz
1. Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann ein Veräußerungsgewinn nur entstehen, wenn die
Kapitalgesellschaft die übernommenen Wirtschaftsgüter steuerlich mit einem über dem Buchwert liegenden Wert ansetzt; bei einer
Buchwertfortführung kommt die Entstehung eines Veräußerungsgewinnes hingegen nicht in Betracht.
2. Werden einzelne Wirtschaftsgüter in die Kapitalgesellschaft eingebracht, ist diese handelsrechtlich nach § 264 Abs. 1 Satz
1 HGB zum Ausweis der stillen Reserven und zur Aufstockung der Buchwerte verpflichtet; steuerrechtlich ist in diesem Fall
gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 eine Buchwertfortführung möglich und zulässig.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1167 Nr. 14 WAAAC-79603
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.02.2008 - 12 K 1121/05 B
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