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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 1121/05 B EFG 2008 S. 1167 Nr. 14

Gesetze: UmwStG 1995 § 20 Abs. 2 S. 1, UmwStG 1995 § 20 Abs. 2 S. 2, UmwStG 1995 § 20 Abs. 4 S. 1, HGB § 264 Abs. 1 S. 1

Steuerrechtliche Buchwertfortführung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft trotz des Ausweises der übernommenen stillen Reserven in der Handelsbilanz

Leitsatz

1. Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann ein Veräußerungsgewinn nur entstehen, wenn die Kapitalgesellschaft die übernommenen Wirtschaftsgüter steuerlich mit einem über dem Buchwert liegenden Wert ansetzt; bei einer Buchwertfortführung kommt die Entstehung eines Veräußerungsgewinnes hingegen nicht in Betracht.

2. Werden einzelne Wirtschaftsgüter in die Kapitalgesellschaft eingebracht, ist diese handelsrechtlich nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zum Ausweis der stillen Reserven und zur Aufstockung der Buchwerte verpflichtet; steuerrechtlich ist in diesem Fall gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 eine Buchwertfortführung möglich und zulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1167 Nr. 14
WAAAC-79603

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.02.2008 - 12 K 1121/05 B

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