Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel bei – durch Gestaltungsmissbrauch – zurechenbarem anschließendem Weiterverkauf
Leitsatz
Zur Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Grundstückshandel.
Eine GbR, die ein unfertiges Objekt an eine GmbH weiterverkauft, erzielt Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel, wenn
ihr der nachfolgender Weiterverkauf von 100 Wohnungen durch die GmbH wegen eines Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen ist.
Eine allgemeine Antwort, wann im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Grundstücken unter Einschaltung Dritter ein Missbrauchstatbestand
gegeben ist, ist nicht möglich; die Antwort hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab. Wird eine GmbH aber nur
„pro forma” in Veräußerungen eingeschaltet und sichert sich dabei selbst den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion, spricht
das für einen Missbrauch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1195 Nr. 19 DStZ 2008 S. 423 Nr. 13 EFG 2008 S. 1034 Nr. 13 EStB 2008 S. 370 Nr. 10 VAAAC-79596
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.07.2007 - 14 K 519/03
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