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BBEV Nr. 6 vom Seite 213

Die Reform des Erbrechts – 3. Teil

Pflichtteilsanspruch für den Ex-Ehegatten – zur familienrechtlichen Rechtslage

von Joachim Hermes, Bonn

Der Titel dieses Beitrags könnte vermuten lassen, dass mit der Erbrechtsreform ein Pflichtteilsrecht eines geschiedenen Ehegatten eingeführt wird. Dies ist nicht der Fall. Allerdings wird durch die Erbrechtsreform ein Bereich des Familienrechts angesprochen, der genau diesen Aspekt betrifft – den faktischen Pflichtteilsanspruch des geschiedenen Ehegatten. Dies ist aber nichts grundsätzlich Neues. Die Möglichkeit, über das Familienrecht auch als geschiedener Ehegatte einen Pflichtteilsanspruch als Kapitalzahlung beim Tod des ehemaligen Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen zu können, bestand schon immer, wird aber in der Praxis kaum beachtet. Die Reform des Erbrechts will den Anwendungsbereich der maßgeblichen Vorschrift erweitern und bietet damit den Anlass, diesen Anspruch nachfolgend zu beleuchten und der Praxis wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Alle Beiträge zur Reform des Erbrechts NWB PAAAC-73195

I. Bisherige Rechtslage

1. Ehegattenerb- und Pflichtteilsrecht: Grundlagen

a) Ehegattenerbrecht

Mit der Heirat erhält der Ehegatte die Stellung eines gesetzlichen Erben (§ 1931 BGB). Dabei wird er nicht in eine der gesetzlichen Erbordnungen eingegliedert, s...

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