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Wirtschaftsguttransfer aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
Absage an die Trennungstheorie durch
Der IV. Senat des BFH befasst sich im Urteil vom mit der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft. Fraglich ist, ob eine (unentgeltliche) Einlage oder eine Einbringung (als tauschähnlicher Vorgang gegen Gewährung bzw. Erweiterung von Gesellschaftsrechten) vorliegt mit Folgen für die Höhe der AfA bei der übernehmenden Personengesellschaft.
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen in eine gewerbliche Personengesellschaft begründet einen einheitlichen Einbringungsvorgang.
Dabei ist unerheblich, inwieweit neben dem Kapitalkonto I auch andere Kapitalunterkonten angesprochen werden.
Zwar sind Einbringungsvorgänge gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten schon seit Jahren vom BFH als tauschähnliche Vorgänge beurteilt worden; dennoch ist diese Klarstellung durch den IV. Senat des BFH bemerkenswert.
I. Klarstellung durch den BFH zu Einbringungsvorgängen
Nach Meinung des BFH erfolgt insgesamt eine Einbringung, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, son...