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BFH 13.02.2008 I R 63/06, StuB 10/2008 S. 400

Zuordnung von notwendigem Sonderbetriebsvermögen

(1) Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. (2) Eine während einer Betriebsprüfung getroffene „tatsächliche Verständigung” kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste. (3) Eine Personengesellschaft, die ausschließlich in Deutschland Betriebsstätten besitzt, vermittelt ihrem in der Schweiz ansässigen Gesellschafter Betriebsstätten i. S. des Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ein zum notwendigen...

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