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BFH 24.01.2008 V R 36/06, StuB 10/2008 S. 406

Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage

Die Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage (§ 41 FGO) ist nicht davon abhängig, dass der Kläger vor der Klageerhebung ein entsprechendes Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO beim FA durchgeführt hat. Nichts anderes gilt regelmäßig auch dann, wenn der Stpfl. zunächst (freiwillig) einen derartigen Antrag beim FA gestellt hat, jedoch das Ergebnis der Bescheidung vor Klageerhebung nicht abwartet (Bezug: § 125 Abs. 5 AO; § 41 FGO).

Praxishinweise: Anders als bei einer Anfechtungsklage, für die nach § 44 FGO zwingend die Durchführung eines Vorverfahrens vorgeschrieben ist (Ausnahmen: § 45, § 46 FGO), fehlt es bei der Nichtigkeits-Feststellungsklage an einem solchen ausdrücklichen Erfordernis. Ein Verlust des Klagerechts tritt selbst dann nicht ein, wenn beim FA noch ein Antragsverfahren nach § 125 AO anhängig ist. Die Unzul...

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