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Anfechtung und Rückzahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
Die zum in Kraft getretene Neuregelung des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV, derzufolge die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (nunmehr) als aus dessen Vermögen geleistet gelte, beansprucht allenfalls für Zahlungen ab dem Geltung. Eine Rückwirkung auch auf Altfälle scheidet aus (, EWiR 2008 S. 113).