Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            BGH 18.02.2008  II ZR 88/07, NWB 21/2008 S. 169
Gesellschaftsrecht | Keine persönliche Haftung von ausgeschiedenen Sozien
Die Regelung in einem Rechtsanwaltssozietätsvertrag, dass die „Jungsozien”, die ohne Einzahlungsverpflichtung in die Sozietät aufgenommen worden sind, den drei „Altsozien” und ggf. deren Witwen auf viele Jahre hin, auch wenn sie aus der Sozietät ausgeschieden sind, Versorgungsleistungen zu erbringen haben, ist nichtig ( NWB RAAAC-75199).