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Einkommensteuer | Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter zugunsten eines Dritten, um zu ermöglichen, dass dieser mit der GmbH ein für sie günstiges Geschäft abschließt, kann nach dem NWB EAAAC-78611 eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung (§ 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG) darin liegen, dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt. – Anmerkung: Der Kläger (Gesellschafter-Geschäftsführer) bürgte für den Bankkredit eines Kunden der GmbH, um den für sie vorteilhaften Verkauf von Wohnungen an diesen zu ermöglichen. Nach Insolvenz des Kunden wurde er (ohne erfolgversprechende Regressmöglichkeit) in Anspruch genommen, indem ihm...