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Abgabenordnung | Teileinspruchsbescheid im Zusammenhang mit einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerken ist aufzuheben
Das NWB XAAAC-79150 einen Teileinspruchsbescheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben und den im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Vorläufigkeitsvermerk als „nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert” gekennzeichnet. – Anmerkung: (1) Sei wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem obersten Bundesgericht anhängig und werde der Einspruch hierauf gestützt, ruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO das Einspruchsverfahren insoweit. Diese sog. Zwangsruhe gelte nur dann nicht, soweit die Steuer vorläufig festgesetzt worden sei. Soweit das Finanzamt im Streitfall gleichwohl einen Teileinspruchsbe...