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Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV
Ist die Veräußerung eines Mietobjekts nicht steuerbar, sind die in engem Zusammenhang mit der Veräußerung angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd zu berücksichtigten. Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen.