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Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz auf den Verkehrswert
Die Erhöhung des Verkehrswerts eines Grundstücks durch die erheblichen Abschreibungsmöglichkeiten aufgrund des Fördergebietsgesetzes rechtfertigt bei der Aufteilung des Grundstückskaufpreises in Boden- und Gebäudewertanteil zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage keinen niedrigeren Bodenwertansatz. Dass der durch das FördG beeinflusste Verkehrswert wirtschaftlich nicht nachhaltig erzielbar ist, kann bei der stichtagsbezogenen Kaufpreisaufteilung nicht berücksichtigt werden.