Nachträglich notariell vereinbarte Zahlungsverpflichtung als dauernde steuerliche Last
Leitsatz
Ein Vertrag, mit dem ein Grundstück unter dem Vorbehalt des hälftigen Nießbrauchs unentgeltlich in der Generationenfolge
übertragen wird, stellt keinen Versorgungsvertrag im Sinne des Rechtsinstituts „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung”
dar.
Die in einem späteren Vertrag ergänzend vereinbarten Versorgungsleistungen sind nicht als dauernde Last abzugsfähig, weil
hierdurch weder eine anlässlich der Grundstücksübertragung getroffene Versorgungsabrede angepasst noch der Vorbehaltsnießbrauch
durch eine private Versorgungsrente abgelöst wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-79175
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.07.2004 - 17 K 191/02 E
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