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Rumänien | neue Verfahrensvorschriften bei Anträgen zur USt-Erstattung
Mit der Anordnung Nr. 2250/2007 wurden neue Verfahrensvorschriften betreffend die Bescheidung von Anträgen auf Erstattung der Umsatzsteuer genehmigt. Danach hat eine etwaige Umsatzsteuererstattung grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen nach Hinterlegung des Antrags zu erfolgen, es sei denn, dass für die Bescheidung des Antrags ergänzende Informationen erforderlich sind.
(Stalfort Rechtsanwälte, Bukarest)