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FG Niedersachsen 03.01.2008 16 K 558/04, NWB direkt 20/2008 S. 10

Vorsteuerabzug und Zuordnungsentscheidung

Ein vollständiger Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Grundstücken ist nur zulässig, wenn die Leistungsbezüge für die Erstellung des Gebäudes dem Unternehmen insgesamt im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zugeordnet wurden. Hat der Steuerpflichtige weder in Umsatzsteuervoranmeldungen noch in der Umsatzsteuererklärung die Vorsteuern aus der Errichtung des Gebäudes geltend gemacht und ist auch sonst nicht ersichtlich, dass eine sofortige Zuordnungsentscheidung der Leistungsbezüge für die Erstellung des Gebäudes zum Unternehmen getroffen wurde, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen; die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ist ein ebensolches gegen die Zuordnung. Gibt es ...

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