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Buch- und Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Solange der sog. Belegnachweis gem. § 17a UStDV nicht geführt ist, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich nicht als steuerfrei behandelt werden. Das Fehlen einer der in § 17a Abs. 2 UStDV aufgeführten Voraussetzungen führt nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung. Der Belegnachweis, u. a. der Nachweis des Bestimmungsorts, kann auch durch andere Belege erbracht werden. Im Wege einer zwingenden europarechtskonformen Auslegung ist der Bestimmungsort in Verbringungsfällen ausreichend nachgewiesen, wenn auf den Rechnungen die zutreffende Anschrift des Leistungsempfängers angegeben ist und keinerlei Zweifel darüber besteht, dass die Ware in das Gemeinschaftsgebiet gebracht und dort vom Empfänger weiter verkauft und weiter geliefert worden ist. Die Forderung nach Angabe des weiteren (End)Bestimm...