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Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen aus Tätigkeit eines Referendars in den USA
Bezieht ein deutscher Rechtsreferendar während seiner Auslandsstation bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei neben seinen Referendarbezügen ein von der amerikanischen Kanzlei gezahltes und in den USA versteuertes Anerkennungshonorar, sind die Zahlungen der amerikanischen Anwaltskanzlei nach den Regelungen des DBA-USA in Deutschland steuerfrei. Die dem Referendar in den USA entstandenen Aufwendungen für Unterkunft, Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Kanzlei und Mehrverpflegung stehen nach § 3c Abs. 1 EStG mit den steuerfreien Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang, da Einnahmen und Aufwendungen auf den gleichen Lebensvorgang – der Tätigkeit für die amerikanische Kanzlei – zurückzuführen sind. Der nach § 3 c Abs. 1 EStG nicht abziehbare Teil der Werbungskosten ist nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem d...