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FG Sachsen-Anhalt 28.02.2008 1 K 791/07, NWB direkt 20/2008 S. 5

Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung an den Leistungserbringer

Dass die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG vor und auch nach der Neuregelung des § 35a EStG durch das JStG 2007 von Gesetzes wegen u. a. den Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzt, ist nicht verfassungswidrig; wurde z. B. ein Handwerker bar bezahlt, steht dem Steuerpflichtigen die Steuerermäßigung auch dann nicht zu, wenn der Leistungserbringer auf der Rechnung des Zahlungsempfängers die Barzahlung vermerkt hat oder wenn im Nachhinein eine steuerwirksame Verbuchung durch den Steuerberater des Handwerkers schriftlich bestätigt wird.

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