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Aufwendungen für eine Bürgschaft zu Gunsten einer GbR
Aufwendungen für eine Bürgschaft zugunsten einer GbR, an der der Bürge über eine GmbH mittelbar beteiligt ist, können nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG auf die unmittelbare Beteiligung führen, wenn die Bürgschaftsübernahme bei der GmbH eigenkapitalersetzenden Charakter hat.