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Zweifelsfragen zur Abgrenzung des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG
Bei der KG kann sich das Kapitalkonto aus mehreren Konten mit verschiedenen Bezeichnungen zusammensetzen und dazu kann auch ein „Darlehenskonto” gehören. Damit ist die Frage der zutreffenden Abgrenzung von Kapitalkonten (i. S. des § 15a EStG) und Darlehenskonten (des Gesellschafters) von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der ausgleichsfähigen Verluste. Welche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen werden können, zählt die OFD Hannover beispielhaft auf. Die Abgrenzung ist anhand des Gesellschaftsvertrags durchzuführen. Ausschlaggebend ist die zivilrechtliche Rechtsnatur des jeweiligen Kontos. Welche Kontenmodelle (Zwei-, Drei-, Vierkontenmodell) in der gesellschaftsvertraglichen Praxis vorzufinden sind, wird ebenfalls erläutert.