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Zweifelsfragen zum Umwandlungssteuergesetz
Mit Datum vom haben die acht Spitzenvereinigungen der Deutschen Wirtschaft im Rahmen einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium auf die Problematik eines mangelnden Anwendungsschreibens zu Zweifelsfragen, die das Umwandlungssteuergesetz i. d. F. des SEStEG betreffen, hingewiesen. Derzeit werden zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des SEStEG keine verbindlichen Auskünfte erteilt. Begründend wird dabei eine interne Absprache zwischen dem Bundesfinanzministerium sowie den Länderfinanzministerien, den Oberfinanzdirektionen und Finanzämtern angeführt. Diese sehe vor, dass die Erteilung entsprechender Auskünfte erst nach der Veröffentlichung eines diesbezüglichen BMF-Schreibens möglich sei. In der Praxis führt die mangelnde Rechts- und Planungssicherheit dazu, dass betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen hinausgeschoben werden müssen. Zweifelsfragen bestehen u. a. zur Ersatzrealisation i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG. Hierbei herrscht insbesondere Unklarheit darüber, ob im Fall der Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr zunächst eine steuerneutrale Verrechnung der Zahlung mit dem Beteiligungsbuchwert vorzunehmen ist.