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Einkommensteuer | Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Mit dem JStG 2007 v. wurde mit § 37b EStG eine Regelung in das EStG eingefügt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Zur Anwendung dieser Regelung nimmt das b/07/0001 NWB FAAAC-78508 Stellung. Zu diesem BMF-Schreiben erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.