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Einkommensteuer | Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhaus-Grundstücks
Aufwendungen für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhaus-Grundstücks können außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG darstellen. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist, dass den Grundstückseigentümer kein Verschulden an der Belastung trifft, die Belastung für ihn zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nicht erkennbar war, realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind, der Eigentümer bodenschutzrechtlich zur Sanierung verpflichtet ist oder aufgrund der Dioxinbelastung konkrete Gesundheitsgefährdungen von dem Grundstück ausgehen, die durch ein vor der Sanierung erstelltes amtliches technisches Gutachten nachgewiesen werden, und das Hausgrundstück nach seiner Größe nicht über das Notwendige und Übliche hinausgeht (