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Abgabenordnung | Berichtigungsanzeige gegenüber unzuständigem Finanzamt
Reicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine Berichtigungsanzeige i. S. des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen Finanzamt ein, so ist nach dem NWB LAAAC-77910 die Anzeige zwar erstattet; zur Berechnung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO ist jedoch grds. auf den Eingang beim zuständigen Finanzamt abzustellen. – Anmerkung: Die Entscheidung betrifft einen Fall, dessen Problematik durch eine dem Finanzamt anzulastende Schlamperei entstanden ist, an welcher den Steuerpflichtigen jedenfalls sicher keine Schuld trifft: Ein an das unzuständige Finanzamt A gesandtes Schreiben ist nicht unverzüglich – wie es die selbständige Pflicht der Behörde gewesen wäre – an das zuständige Finanzamt B weitergeleitet worden. Es enthielt eine berichtigende Steuererklärung (§ 153 AO). Von dem in ihm...