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FG München Urteil v. - 10 K 1237/07 EFG 2008 S. 931 Nr. 12EFG 2008 S. 1107 Nr. 14

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1

Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

Leitsatz

Ein selbstständiger Versicherungsvertreter kann keine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands für künftige Betreuungsleistungen aufgrund bestehender Versicherungsverträge bilden, wenn weder in rechtlicher noch in wirtschaftlicher Sicht erkennbar ist, dass mit der Zahlung der Abschlussprovision Betreuungsleistungen abgegolten werden, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Abschlussprovision noch nicht erfüllt sind und die Abgeltung des künftigen Betreuungsaufwands ausschließlich durch die hierfür vertraglich vorgesehenen, fortlaufend zu zahlenden Folgeprovisionen erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1448 Nr. 27
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2008 S. 942
EFG 2008 S. 1107 Nr. 14
EFG 2008 S. 931 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2009 S. 199
SAAAC-78534

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 27.02.2008 - 10 K 1237/07

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